Der Streitwert des Verfahrens erster und zweiter Instanz wird in Abänderung der Streitwertfestsetzungen der Vorinstanzen auf 12.341,58 € festgesetzt.
Der Streitwert des Revisionsverfahrens wird auf 5.797,56 € festgesetzt.
I. Der Streitwert des Verfahrens erster und zweiter Instanz beträgt 12.341,58 €. Der Senat macht von der Möglichkeit Gebrauch, die Festsetzungen der Vorinstanzen gemäß §
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