Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
I.
Durch Urteil vom 29. November 2018 wies das Verwaltungsgericht die Klage der Klägerin ab, mit der sie sich gegen das Nichtbestehen der von der Beklagten durchgeführten Fortbildungsprüfung zur geprüften Bilanzbuchhalterin wandte. Durch Beschluss vom gleichen Tag setzte das Verwaltungsgericht den Streitwert des Klageverfahrens auf 5.000 € fest.
Am 20. Februar 2019 legten die Bevollmächtigten der Klägerin gegen diesen Beschluss Beschwerde mit dem Antrag ein,
den Streitwert auf 31.200 € festzusetzen.
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