Die Betroffene trägt die Kosten des Rechtsbeschwerde- und des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung dieser Verfahren notwendigen Auslagen der Rechtsbeschwerdegegnerin und der weiteren Beteiligten.
Der Gegenstandswert für das Nichtzulassungs- und das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 82.000,00 € festgesetzt.
Unter Abänderung des Beschlusses des 5. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11. Februar 2021 wird der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren für die Zeit bis zum 11. Januar 2021 auf 185.706,80 € festgesetzt.
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