Die Beschwerde des Klägers gegen die Streitwertfestsetzung der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld in ihrem Urteil vom 06.01.2022 wird zurückgewiesen.
II.Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Streitwertbeschwerde des Klägers ist zulässig. Sie ist gemäß §
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