OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 01.07.2021
10 D 92/19.NE
Normen:
BauGB § 1 Abs. 4;

Festlegung eines Siedlungsbereichs durch Bebauungsplan ohn nachweisbaren Bedarf in Anlehnung an die sich abzeichnende künftige Bevölkerungsentwicklung

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.07.2021 - Aktenzeichen 10 D 92/19.NE

DRsp Nr. 2021/11430

Festlegung eines Siedlungsbereichs durch Bebauungsplan ohn nachweisbaren Bedarf in Anlehnung an die sich abzeichnende künftige Bevölkerungsentwicklung

Tenor

Der Bebauungsplan Nr. "C." der Gemeinde T. ist unwirksam.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 von Hundert des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Antragsteller vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 von Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 4;

Tatbestand

Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan Nr. "C." der Antragsgegnerin (im Folgenden: Bebauungsplan). Er ist Eigentümer des mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks M. 6 in T.