VG Darmstadt, vom 27.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 9 E 2454/05
Festlegung des angemessenes Abstands zwischen einem Störfallbetrieb und einem heranrückenden öffentlich genutzten Gebäude
VGH Hessen, Urteil vom 11.03.2015 - Aktenzeichen 4 A 654/13
DRsp Nr. 2015/8538
Festlegung des angemessenes Abstands zwischen einem Störfallbetrieb und einem heranrückenden öffentlich genutzten Gebäude
1. Ein auf dem Leitfaden SFK/TAA-GS-1 bzw. dem nachfolgenden Leitfaden KAS-18 beruhendes Gutachten ist grundsätzlich eine geeignete Grundlage zur behördlichen/gerichtlichen Festlegung des angemessenes Abstands zwischen einem Störfallbetrieb und einem heranrückenden öffentlich genutzten Gebäude im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Seveso-II-RL; es ist sachgerecht, den Abstand zwischen einem Störfallbetrieb und einem heranrückenden öffentlich genutzten Gebäude auf der Beurteilungsbasis der ERPG-2-Werte festzulegen.2. Die Leitfäden SFK/TAA-GS-1 und KAS-18 berücksichtigen die Wahrscheinlichkeit eines schweren Unfalls insoweit, als die zugrundeliegenden Szenarien auf einer Beobachtung des tatsächlichen Störfallgeschehens beruhen; bestimmte denkbare Szenarien werden von vornherein ausgeschlossen, weil sie unwahrscheinlich sind. Eine darüber hinausgehende Wahrscheinlichkeitsprognose kann im Störfallrecht für chemische Produktionsanlagen - anders als im Straßen- oder Luftverkehr - nicht getroffen werden.
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