Die Berufung des Klägers zu 1) gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 10. Mai 2016 wird zurückgewiesen. Die Klage der Klägerin zu 2) wird abgewiesen. Der Kläger zu 1) trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Klägerin zu 2) trägt die Kosten ihres Klageverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 4.704,38 EUR festgesetzt. Der Streitwert für das Klageverfahren der Klägerin zu 2) wird auf 4.573,47 EUR festgesetzt.
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