Der Bescheid der Beklagten vom 23.3.2020 und deren Widerspruchsbescheid vom 19.5.2020 werden aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Mit Beschluss vom 20.8.2019 entzog das Amtsgericht XXX - Familiengericht - der Klägerin die elterliche Sorge für ihre Tochter und ordnete eine Vormundschaft durch das Jugendamt XXX an.
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