1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Rostock vom 15.09.2020, Az.: 6 HK
2. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
Das Landgericht hat die Klagebefugnis (§
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