Auf die Revision der Antragsgegnerin wird das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 11. September 2019 aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern zurückverwiesen.
Die Entscheidung über die Kosten bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
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