SchlHOLG - Beschluss vom 28.01.2021
54 Verg 6/20
Normen:
GWB § 173 Abs. 1 S. 3;

Europaweite Ausschreibung eines Auftrags für mobile Trennwandanlagen für ein KongresszentrumSchätzung des Auftragswerts eines BauauftragesBehandlung von Nebenkosten

SchlHOLG, Beschluss vom 28.01.2021 - Aktenzeichen 54 Verg 6/20

DRsp Nr. 2021/4476

Europaweite Ausschreibung eines Auftrags für mobile Trennwandanlagen für ein Kongresszentrum Schätzung des Auftragswerts eines Bauauftrages Behandlung von Nebenkosten

Bei der Schätzung des Auftragswerts eines Bauauftrages im Vergaberecht sind Nebenkosten jedenfalls teilweise nicht zu berücksichtigten. Das gilt für Kosten für Bauherrenaufgaben und - bei getrennter Vergabe der Bauplanung - Kosten für Planungsleistungen wie Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Bauüberwachung und Objektbetreuung. Orientierungssätze: Zur Ermittlung des Auftragswerts eines Bauauftrages im Vergaberecht

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss der Vergabekammer Schleswig-Holstein vom 16.10.2020 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 173 Abs. 1 S. 3 GWB trägt die Antragstellerin. Die Antragstellerin trägt außerdem die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in dem Verfahren nach § 173 Abs. 1 S. 3 GWB notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in dem Beschwerdeverfahren notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen. Weitere außergerichtliche Kosten der Beigeladenen trägt sie selbst.

Der Streitwert wird auf € festgesetzt.

Normenkette:

GWB § 173 Abs. 1 S. 3;

Gründe

I.