Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 60.000 Euro festgesetzt.
Der Kläger begehrt die Erteilung eines Vorbescheids zum Neubau dreier Einfamilienhäuser, alternativ eines Doppelhauses, auf den in seinem Eigentum stehenden Grundstücken FlNr. **** **** *** und ******, Gemarkung R***** (nachfolgend "Vorha-bengrundstück").
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