VGH Bayern - Beschluss vom 01.09.2021
1 ZB 21.1507
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 7;
Vorinstanzen:
VG München, vom 11.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen M 11 K 18.4344

Erteilung eines Vorbescheids zum Neubau dreier Einfamilienhäuser hinsichtlich der Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich; Vorhabengrundstück als Teil eines Bebauungszusammenhangs

VGH Bayern, Beschluss vom 01.09.2021 - Aktenzeichen 1 ZB 21.1507

DRsp Nr. 2021/14057

Erteilung eines Vorbescheids zum Neubau dreier Einfamilienhäuser hinsichtlich der Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich; Vorhabengrundstück als Teil eines Bebauungszusammenhangs

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 60.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 7;

Gründe

Der Kläger begehrt die Erteilung eines Vorbescheids zum Neubau dreier Einfamilienhäuser, alternativ eines Doppelhauses, auf den in seinem Eigentum stehenden Grundstücken FlNr. **** **** *** und ******, Gemarkung R***** (nachfolgend "Vorha-bengrundstück").