VGH Bayern - Beschluss vom 22.04.2021
9 ZB 20.2770
Normen:
BauGB § 34; SpielV § 3; BauNVO § 6;
Vorinstanzen:
VG Ansbach, vom 09.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen AN 9 K 19.1782

Erteilung eines Vorbescheids für die Nutzungsänderung von Geschäftsräumen einer Bank zu einem Wettbüro

VGH Bayern, Beschluss vom 22.04.2021 - Aktenzeichen 9 ZB 20.2770

DRsp Nr. 2021/7271

Erteilung eines Vorbescheids für die Nutzungsänderung von Geschäftsräumen einer Bank zu einem Wettbüro

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

III.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 54.600 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34; SpielV § 3; BauNVO § 6;

Gründe

I.

Die Beklagte wendet sich gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 9. September 2020 (Az. AN 9 K 19.01782), mit dem dieses der Klage des Klägers auf Erteilung eines Vorbescheids für die Nutzungsänderung von Geschäftsräumen einer Bank zu einem Wettbüro stattgab.