VGH Bayern - Beschluss vom 22.02.2021
1 ZB 18.1826
Normen:
BauGB § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 4;
Vorinstanzen:
VG München, vom 15.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen M 11 K 16.5039

Erteilung eines Vorbescheids für die Nutzungsänderung des bislang zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes

VGH Bayern, Beschluss vom 22.02.2021 - Aktenzeichen 1 ZB 18.1826

DRsp Nr. 2021/5931

Erteilung eines Vorbescheids für die Nutzungsänderung des bislang zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Klägerinnen tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldnerinnen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 20.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 4;

Gründe