Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerinnen tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldnerinnen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 20.000 Euro festgesetzt.
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