VGH Bayern - Beschluss vom 29.04.2021
15 ZB 21.105
Normen:
BayAbgrG Art. 9 Abs. 1 S. 4;
Vorinstanzen:
VG Augsburg, vom 29.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen Au 5 K 20.766

Erteilung eines Vorbescheids für den geplanten Trockenabbau von Kies und Sand

VGH Bayern, Beschluss vom 29.04.2021 - Aktenzeichen 15 ZB 21.105

DRsp Nr. 2021/8412

Erteilung eines Vorbescheids für den geplanten Trockenabbau von Kies und Sand

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 56.250,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BayAbgrG Art. 9 Abs. 1 S. 4;

Gründe

I.

Die Klägerin begehrt die Erteilung eines (positiven) Vorbescheids für den geplanten "Trockenabbau von Kies und Sand" (Art. 9 Abs. 1 Satz 4 BayAbgrG). Das inmitten eines größeren Waldgebietes gelegene Vorhabengrundstück befindet sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich (§ 35 BauGB) und im Landschaftsschutzgebiet sowie im gleichnamigen Naturpark "Augsburg - Westliche Wälder". Die geplante Abbaufläche umfasst eine Größe von 6,5 ha. Die Abbautiefe ist mit ca. 4 - 20 m und das Abbauvolumen von Kies und Sand mit ca. 450.000 m3 angegeben. Für den abschnittsweise erfolgenden Abbau und die sich anschließende Verfüllung ist ein Zeitraum von ca. 15 Jahren veranschlagt. Die geplante Abbaufläche liegt außerhalb der im Regionalplan festgesetzten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung von Kies und Sand.