VGH Bayern - Beschluss vom 23.02.2021
9 ZB 20.12
Normen:
BauGB § 31 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG Ansbach, vom 04.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen AN 3 K 19.1101

Erteilung eines Vorbescheids bzgl. der Errichtung eines Gebäudes mit nichtstörendem Gewerbe hinsichtlich Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Traufhöhe

VGH Bayern, Beschluss vom 23.02.2021 - Aktenzeichen 9 ZB 20.12

DRsp Nr. 2021/6209

Erteilung eines Vorbescheids bzgl. der Errichtung eines Gebäudes mit nichtstörendem Gewerbe hinsichtlich Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Traufhöhe

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 31 Abs. 2;

Gründe

I.