Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 29.04.2015 am 30.04.2015 verkündete Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 8. Kammer, Einzelrichter - wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Antragsverfahren auf
20.000,00 Euro
festgesetzt.
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg. Der allein geltend gemachte Zulassungsgrund des §
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