BVerwG - Beschluss vom 03.05.2021
4 B 44.20
Normen:
BauNVO § 11 Abs. 3 S. 1;
Fundstellen:
ZfBR 2021, 762
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 23.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 10 A 2544/18

Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids für die Erweiterung eines Lebensmitteldiscountmarktes

BVerwG, Beschluss vom 03.05.2021 - Aktenzeichen 4 B 44.20

DRsp Nr. 2021/11105

Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids für die Erweiterung eines Lebensmitteldiscountmarktes

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. September 2020 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 51 300 € festgesetzt.

Normenkette:

BauNVO § 11 Abs. 3 S. 1;

Gründe

Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

1. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Klägerin beimisst.