Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Kläger begehren die Erteilung einer Tekturgenehmigung hinsichtlich der ihnen mit Bescheid des Landratsamts Aschaffenburg vom 10. März 2015 erteilten Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. ... Gemarkung K... Mit Bescheid vom 30. Juli 2015 lehnte das Landratsamt die beantragte Tekturgenehmigung ab. Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit Urteil vom 1. März 2016 abgewiesen. Hiergegen richtet sich der Antrag auf Zulassung der Berufung der Kläger.
II.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. An der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils bestehen keine ernstlichen Zweifel (§
1. Die Berufung ist nicht nach §
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