Auf den Antrag der Beigeladenen wird der Beschluss des Senats vom 15. Juli 2020 -
Der Antragsteller trägt die Kosten des Abänderungsverfahrens.
Der Streitwert für das Verfahren wird auf 30.000 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von sechs Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils 206,93 m auf dem Gebiet der Stadt O. .
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|