VG Arnsberg, vom 23.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 L 1216/14
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-101
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.06.2015 - Aktenzeichen 8 B 186/15
DRsp Nr. 2015/10132
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-101
1. § 15 Abs. 3BauGB ist im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren entsprechend anwendbar, etwa in Bezug auf die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage. Auch nach Inkrafttreten des § 15 Abs. 3 S. 4 BauGB ist von einer planwidrigen Regelungslücke im Sinne eines versehentlichen, mit dem Normzweck unvereinbaren Regelungsversäumnisses des Gesetzgebers auszugehen.2. § 15 Abs. 3 S. 1 BauGB setzt für die Zurückstellung durch die Genehmigungsbehörde den Antrag der Gemeinde voraus. Ohne diesen Antrag darf die Genehmigungsbehörde die Zurückstellung nicht anordnen.
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