Auf die Berufung der Beigeladenen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21. Februar 2019 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Sprengstofflagern.
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