VGH Bayern - Beschluss vom 25.01.2021
1 ZB 20.409
Normen:
BayGO Art. 26 Abs. 2; BauGB § 30; BauGB § 32;
Vorinstanzen:
VG München, vom 21.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen M 1 K 18.2496

Erteilung einer Genehmigung für eine bereits errichtete Garage unter Befreiung von den Festsetzungen über die überbaubaren Grundstückflächen

VGH Bayern, Beschluss vom 25.01.2021 - Aktenzeichen 1 ZB 20.409

DRsp Nr. 2021/5941

Erteilung einer Genehmigung für eine bereits errichtete Garage unter Befreiung von den Festsetzungen über die überbaubaren Grundstückflächen

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BayGO Art. 26 Abs. 2; BauGB § 30; BauGB § 32;

Gründe

Der Kläger begehrt die Erteilung einer Genehmigung für eine bereits errichtete Garage unter Befreiung von den Festsetzungen über die überbaubaren Grundstückflächen des am 17. Februar 2005 als Satzung beschlossenen und am 3. Januar 2006 bekannt gemachten Bebauungsplans "R* ..." der Beigeladen (nachfolgend "Bebauungsplan"), in dessen Geltungsbereich das Grundstück FlNr. ..., Gemarkung S* ... (nachfolgend "Baugrundstück"), liegt.