Unter Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 17. November 2015 wird dem Kläger für das Verfahren Au 1 K 15.1648 Prozesskostenhilfe gewährt und Rechtsanwalt M., M1, beigeordnet.
I.
Mit seiner Beschwerde verfolgt der Kläger seinen in erster Instanz erfolglosen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Erteilung einer Duldung weiter.
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