Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
Der zulässige Antrag ist unbegründet.
Aus den innerhalb der Frist des §
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