Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750 Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Die von der Antragstellerin geltend gemachten und allein gemäß §
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