VGH Bayern - Beschluss vom 12.04.2021
15 CS 21.691
Normen:
BauGB § 35; BV Art. 141 Abs. 3 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 09.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen RN 6 S 20.2653

Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Gebäudes in ein Hundezentrum mit Hundepension und Katzenpension mit Trainingsplatz für Hunde im Außenbereich hinsichtlich Nachbarschutzes

VGH Bayern, Beschluss vom 12.04.2021 - Aktenzeichen 15 CS 21.691

DRsp Nr. 2021/7163

Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Gebäudes in ein Hundezentrum mit Hundepension und Katzenpension mit Trainingsplatz für Hunde im Außenbereich hinsichtlich Nachbarschutzes

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 35; BV Art. 141 Abs. 3 S. 1;

Gründe

I.

Der Antragsteller wendet sich als Grundstücksnachbar im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - in Bezug auf das im Außenbereich (§ 35 BauGB) gelegene und bebaute (Wohn-)Grundstück des Beigeladenen - gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung zur "Nutzungsänderung in ein Hundezentrum mit Hunde- und Katzenpension, Trainingsplatz für Hunde" (Bescheid des Landratsamts vom 2.4.2020).