Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich als Grundstücksnachbar im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - in Bezug auf das im Außenbereich (§ 35 BauGB) gelegene und bebaute (Wohn-)Grundstück des Beigeladenen - gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung zur "Nutzungsänderung in ein Hundezentrum mit Hunde- und Katzenpension, Trainingsplatz für Hunde" (Bescheid des Landratsamts vom 2.4.2020).
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