OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 24.02.2022
2 A 1479/21
Normen:
BauNVO § 4 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 28 K 2728/19

Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Seniorenzentrums hinsichtlich Nachbarschutzes und Verletzung des Rücksichtnahmegebotes

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.02.2022 - Aktenzeichen 2 A 1479/21

DRsp Nr. 2022/3946

Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Seniorenzentrums hinsichtlich Nachbarschutzes und Verletzung des Rücksichtnahmegebotes

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 10.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauNVO § 4 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 1;

Gründe

Der auf die Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4 VwGO gestützte Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.

1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts (Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ergeben sich aus dem Zulassungsvorbringen nicht.