Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Kläger tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
1. Die Berufung ist nicht wegen eines Verfahrensfehlers zuzulassen (§
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