VGH Bayern - Beschluss vom 23.04.2021
1 ZB 19.1446
Normen:
BauGB § 17 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG München, vom 04.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen M 11 K 18.1292

Erteilung einer Baugenehmigung zur Aufstockung eines bestehenden Mehrfamilienhauses

VGH Bayern, Beschluss vom 23.04.2021 - Aktenzeichen 1 ZB 19.1446

DRsp Nr. 2021/7273

Erteilung einer Baugenehmigung zur Aufstockung eines bestehenden Mehrfamilienhauses

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 20.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 17 Abs. 1;

Gründe

Der Kläger begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung zur Aufstockung eines bestehenden Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück ..., Gemarkung S ...

Der Beklagte lehnte mit Bescheid vom 13. Februar 2018 die Erteilung der Baugenehmigung ab. Die hiergegen gerichtete Klage hat das Verwaltungsgericht abgewiesen. Die am 12. Juli 2017 bekanntgemachte Veränderungssperre der Beigeladenen sei wirksam und stehe dem Bauvorhaben im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung trotz der Anrechnung der mit Bescheid vom 13. Oktober 2016 ausgesprochenen Zurückstellung sowie der Dauer einer faktischen Zurückstellung für den Zeitraum vom 21. Juli 2016 bis zur Zustellung des Zurückstellungsbescheids entgegen. Eine Anrechnung der Dauer der Zurückstellung eines früheren Bauantrags des Klägers vom 7. Januar 2013 erfolge hingegen nicht, da der Kläger diesen Antrag am 19. April 2014 zurückgenommen habe.