OVG Saarland - Beschluss vom 09.01.2019
2 B 289/18
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1; BauGB § 35 Abs. 3 Nr. 5; BauGB § 35 Abs. 4 Nr. 1;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 05.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 5 L 2434/17

Erteilung einer Baugenehmigung zur Änderung der Nutzung eines ehemaligen Dienstgebäudes der Forstwirtschaft; Befreiung eines Gebäudes vom Anschluss- und Benutzungszwang

OVG Saarland, Beschluss vom 09.01.2019 - Aktenzeichen 2 B 289/18

DRsp Nr. 2019/2628

Erteilung einer Baugenehmigung zur Änderung der Nutzung eines ehemaligen Dienstgebäudes der Forstwirtschaft; Befreiung eines Gebäudes vom Anschluss- und Benutzungszwang

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 5.9.2018 - 5 L 2434/17 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 15.000,- € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1; BauGB § 35 Abs. 3 Nr. 5; BauGB § 35 Abs. 4 Nr. 1;

Gründe

I.