VGH Bayern - Beschluss vom 12.04.2021
9 ZB 19.1612
Normen:
BauGB § 9 Abs. 2; BauGB § 34; BauGB § 214 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Ansbach, vom 02.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen AN 3 K 17.971

Erteilung einer Baugenehmigung für eine vom Kläger bereits vorgenommene Nutzungsänderung von einem Laden in ein Wettbüro

VGH Bayern, Beschluss vom 12.04.2021 - Aktenzeichen 9 ZB 19.1612

DRsp Nr. 2021/7590

Erteilung einer Baugenehmigung für eine vom Kläger bereits vorgenommene Nutzungsänderung von einem Laden in ein Wettbüro

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

III.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 58.440 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 9 Abs. 2; BauGB § 34; BauGB § 214 Abs. 1;

Gründe

I.