VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 23.08.2017
3 S 1102/17
Normen:
LBO § 2 Abs. 12; LBO § 37 Abs. 3 S. 1; LBO § 53 Abs. 1 S. 1; LBO § 58 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 6 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Karlsruhe, vom 29.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 634/15

Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Schneiderei in eine Wettannahmestelle

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.08.2017 - Aktenzeichen 3 S 1102/17

DRsp Nr. 2017/17448

Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Schneiderei in eine Wettannahmestelle

1. Die Bauvorlagen müssen das Vorhaben so eindeutig beschreiben, dass auf den Antrag ein verständlicher, inhaltlich genau abgegrenzter und bestimmter Verwaltungsakt ergehen kann, der keinen Zweifel über den Gegenstand und Umfang des genehmigten Vorhabens lässt. Fehlt es an dieser Klarheit und Eindeutigkeit, ist der Antrag nicht bescheidungsfähig.