OVG Saarland - Beschluss vom 13.02.2019
2 B 251/18
Normen:
LBO § 72 Abs. 1; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3; BauGB § 35 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und Nr. 7; BauGB § 35 Abs. 4;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 31.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 5 L 2652/16

Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung von 18 Boxen in der Kiesgrube zum Vorhalten von verschiedenen Schüttgütern hinsichtlich Gefährdung des Grundwassers; Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Privilegierung des Vorhabens im Außenbereich

OVG Saarland, Beschluss vom 13.02.2019 - Aktenzeichen 2 B 251/18

DRsp Nr. 2019/3408

Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung von 18 Boxen in der Kiesgrube zum Vorhalten von verschiedenen Schüttgütern hinsichtlich Gefährdung des Grundwassers; Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Privilegierung des Vorhabens im Außenbereich

Tenor

Auf die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen wird der Antrag der Antragstellerin unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 31.7.2018 - 5 L 2652/16 - zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird auf 15.000,- € festgesetzt.

Normenkette:

LBO § 72 Abs. 1; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3; BauGB § 35 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und Nr. 7; BauGB § 35 Abs. 4;

Gründe

I.