VGH Bayern - Beschluss vom 12.04.2021
1 ZB 20.2692, 1 ZB 20.2693
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
VG München, vom 08.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen M 9 K 17.3879
VG München, vom 08.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen M 9 K 18.3409

Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Altenteils sowie eines Vorbescheides für die Neuerrichtung einer Maschinenhalle für einen Baggerbetrieb; Abgrenzung von Innenbereich und Außenbereich hinsichtlich Bebauungszusammenhangs

VGH Bayern, Beschluss vom 12.04.2021 - Aktenzeichen 1 ZB 20.2692, 1 ZB 20.2693

DRsp Nr. 2021/7164

Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Altenteils sowie eines Vorbescheides für die Neuerrichtung einer Maschinenhalle für einen Baggerbetrieb; Abgrenzung von Innenbereich und Außenbereich hinsichtlich Bebauungszusammenhangs

Tenor

I.

Die Verfahren 1 ZB 20.2692 und 1 ZB 20.2693 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

II.

Die Anträge auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

III.

Der Kläger hat die Kosten der Zulassungsverfahren zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

IV.

Der Streitwert für die Zulassungsverfahren wird auf insgesamt 20.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe

I.

Der Kläger begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Altenteils sowie eines Vorbescheides für die Neuerrichtung einer Maschinenhalle für einen Baggerbetrieb.