VGH Bayern - Beschluss vom 19.04.2021
1 ZB 19.61
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG München, vom 11.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 17.687

Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer land- und forstwirtschaftlichen Berge- und Maschinenhalleauf einem im Außenbereich gelegenen Grundstücks

VGH Bayern, Beschluss vom 19.04.2021 - Aktenzeichen 1 ZB 19.61

DRsp Nr. 2021/7257

Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer land- und forstwirtschaftlichen Berge- und Maschinenhalleauf einem im Außenbereich gelegenen Grundstücks

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 20.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1;

Gründe

Der Kläger begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer land- und forstwirtschaftlichen Berge- und Maschinenhalle mit einer Grundfläche von ca. 800 m2 auf dem im Außenbereich gelegenen Grundstück FlNr. ..., Gemarkung G ...