OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 06.03.2017
1 LA 51/16
Normen:
VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 124 Abs. 2; BImSchG § 42;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 10.10.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 A 43/15

Erstattungsanspruch gegen den Strassenbaulastträger für erforderliche passive Schallschutzmaßnahmen; Verpflichtungsbegehren zum Erlass eines feststellenden Verwaltungsakts;

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.03.2017 - Aktenzeichen 1 LA 51/16

DRsp Nr. 2017/5523

Erstattungsanspruch gegen den Strassenbaulastträger für erforderliche passive Schallschutzmaßnahmen; Verpflichtungsbegehren zum Erlass eines feststellenden Verwaltungsakts;

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 6. Kammer - vom 10.10.2016 wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Antragsverfahren auf 20.000,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 124 Abs. 2; BImSchG § 42;

Gründe

I.

Die Klägerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, begehrt die Verpflichtung der Beklagten zum Erlass eines feststellenden Verwaltungsakts des Inhalts, dass ihr, der Klägerin, nach Straßenumbaumaßnahmen in den Jahren 2000 bis 2002/2003 dem Grunde nach ein Erstattungsanspruch gegen die Beklagte für erforderliche Schallschutzmaßnahmen in ihrem Gebäude ... / ... in ... (Einbau von Lärmschutzfenstern) zustehe.