Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts vom 27.8.2019 -
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
III.Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Der Kläger macht vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten geltend, die er zur Verteidigung gegen eine aus seiner Sicht rechtsmissbräuchliche Abmahnung aufgewendet habe.
Der Kläger bietet unter der Domain crestedgeckodiet.de ausschließlich Futtermittel, Mineralien und Zubehör für Reptilien, konkret Geckos oder Kronen-Geckos (= zu Englisch: crestedgecko) an. Darunter fallen auch Nahrungsergänzungsmittel für Geckos.
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