Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auf 15.000 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.
Die Beigeladene beantragte bei dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage (Nabenhöhe: 92 m, Rotordurchmesser: 115 m, Gesamthöhe: 150 m) in dem Gebiet der Antragstellerin (Standort: Flurstück ..., Flur ... der Gemarkung ...).
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