VG Düsseldorf, vom 26.11.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 4467/89
Erschließungsbeitragsrecht: Regimeentscheidung im Erschließungsrecht, Teilweise Herstellung einer Erschließungsanlage durch Gemeinde und durch privaten Dritten, Erschließung eines Hinterliegergrundstücks
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.11.1998 - Aktenzeichen 3 A 706/91
DRsp Nr. 2009/18280
Erschließungsbeitragsrecht: "Regimeentscheidung" im Erschließungsrecht, Teilweise Herstellung einer Erschließungsanlage durch Gemeinde und durch privaten Dritten, Erschließung eines Hinterliegergrundstücks
1. Mit der Möglichkeit, die Erschließung durch Vertrag einem Dritten zu übertragen (§ 124 Abs. 1BauGB), anstatt diese Aufgabe selbst zu übernehmen, eröffnet das BauGB der Gemeinde eine weichenstellende Entscheidung über das Rechtsregime, nach dem die Anlieger an den Kosten der Herstellung der Erschließungsanlage beteiligt werden, nämlich ob dies auf privatrechtlicher Grundlage im Rechtsverhältnis zwischen dem Erschließungsunternehmer und dem Eigentümer eines (Bau-) Grundstücks oder über die öffentlich-rechtliche Refinanzierung durch Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den §§ 127 ff BauGB erfolgt (Regimeentscheidung).
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