OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 24.11.1998
3 A 706/91
Normen:
BauGB § 124 Abs. 1; BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 1; BauGB § 130 Abs. 2 S. 2; BauGB § 131 Abs. 1; BauGB § 133 Abs. 1;
Fundstellen:
BayVBl 2001, 284
DÖV 1999, 568
NWVBl 1999, 262
ZKF 1999, 184
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, vom 26.11.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 4467/89

Erschließungsbeitragsrecht: Regimeentscheidung im Erschließungsrecht, Teilweise Herstellung einer Erschließungsanlage durch Gemeinde und durch privaten Dritten, Erschließung eines Hinterliegergrundstücks

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.11.1998 - Aktenzeichen 3 A 706/91

DRsp Nr. 2009/18280

Erschließungsbeitragsrecht: "Regimeentscheidung" im Erschließungsrecht, Teilweise Herstellung einer Erschließungsanlage durch Gemeinde und durch privaten Dritten, Erschließung eines Hinterliegergrundstücks

1. Mit der Möglichkeit, die Erschließung durch Vertrag einem Dritten zu übertragen (§ 124 Abs. 1 BauGB), anstatt diese Aufgabe selbst zu übernehmen, eröffnet das BauGB der Gemeinde eine weichenstellende Entscheidung über das Rechtsregime, nach dem die Anlieger an den Kosten der Herstellung der Erschließungsanlage beteiligt werden, nämlich ob dies auf privatrechtlicher Grundlage im Rechtsverhältnis zwischen dem Erschließungsunternehmer und dem Eigentümer eines (Bau-) Grundstücks oder über die öffentlich-rechtliche Refinanzierung durch Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den §§ 127 ff BauGB erfolgt (Regimeentscheidung).