VGH Bayern - Urteil vom 04.04.1977
183 VI 73
Normen:
BBauG § 127 Abs. 2 Nr. 3; BBauG 129 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BayVBl 1977, 504
Vorinstanzen:
VG München, vom 31.07.1973 - Vorinstanzaktenzeichen M 2118/73

Erschließungsbeitragsrecht: Erforderlichkeit von Grünanlagen, Grenzziehung des Abrechnungsgebiets

VGH Bayern, Urteil vom 04.04.1977 - Aktenzeichen 183 VI 73

DRsp Nr. 2009/18087

Erschließungsbeitragsrecht: Erforderlichkeit von Grünanlagen, Grenzziehung des Abrechnungsgebiets

1. Im Hinblick darauf, daß Grünanlagen Ersatz für Gärten sein sollen, kommt als Maßstab für die Erforderlichkeit wohl das Größenverhältnis zu den im Erschließungsgebiet vorhandenen Gärten in Betracht. Je weniger private Gartenflächen vorhanden sind, desto größer wird die Grünanlage sein dürfen. 2. Zur Grenzziehung des Abrechnungsgebiets.

Normenkette:

BBauG § 127 Abs. 2 Nr. 3; BBauG 129 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

Die Entscheidung kann ohne weitere mündliche Verhandlung ergehen (§ 101 Abs. 2 VwGO).

Die Berufung ist zulässig (§ 124 VwGO), jedoch nicht begründet.