OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 29.09.1998 3 A 1193/94
Normen:
AO § 169; AO § 170 Abs. 1; AO § 171 Abs. 3 S. 3; AO § 171 Abs. 14; BauGB § 127 Abs. 3; BauGB § 133 Abs. 2 S. 1; BBauG § 127 Abs. 3; BBauG § 133 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
NWVBl 1999, 395
Vorinstanzen:
VG Aachen, vom 06.12.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 201/93
Erschließungsbeitragsrecht: Endgültige Herstellung einer Straße, Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Verjährung aufgrund einer Kostenspaltung
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.09.1998 - Aktenzeichen 3 A 1193/94
DRsp Nr. 2009/18277
Erschließungsbeitragsrecht: Endgültige Herstellung einer Straße, Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Verjährung aufgrund einer Kostenspaltung
1. Zur endgültigen Herstellung einer Straße, für die das - später aufgegebene - konkrete Bauprogramm der Gemeinde die Anlegung eines zweiten Gehwegs neben der vorhandenen Straßentrasse vorsah.2. Zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Verjährung aufgrund einer Kostenspaltung bereits entstandener Teilbeitragspflichten.
Normenkette:
AO § 169; AO § 170 Abs. 1; AO § 171 Abs. 3 S. 3; AO § 171 Abs. 14; BauGB § 127 Abs. 3; BauGB § 133 Abs. 2 S. 1; BBauG § 127 Abs. 3; BBauG § 133 Abs. 2 S. 1;
Gründe:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.