Die beklagte Stadt wendet sich mit ihrer Berufung gegen die Aufhebung ihres Erschließungsbeitragsbescheides gegenüber den Klägern für deren Grundstück Flur ..., Flurstück .../27 durch das Urteil erster Instanz.
Die Beklagte erhebt im Wege der Kostenspaltung für die Teileinrichtungen Fahrbahn und Beleuchtung der Erschließungsanlage "Zum Teufelsberg" Erschließungsbeiträge von den Anliegern.
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