Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Die Revision wird zugelassen.
I.
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf den Ersatz von Vorhaltekosten wegen eines eingetretenen Baustillstands in Anspruch.
Der Beklagte beauftragte - nachdem der dahingehende Vertrag mit einem anderen Unternehmen zuvor gekündigt worden war - die Klägerin am 11.04.2016 unter Einbeziehung der
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