Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 06. Februar 2018 (Az.:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 996,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 10. Dezember 2015 zu zahlen.
2.Die Anschlussberufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
3.Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert für das Berufungsverfahren: | 996,95 € |
(Berufung: 498,48 €; Anschlussberufung: 498,47 €) |
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