Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des 12. Zivilsenates des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 2. September 2021 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Streitwert: bis 65.000 €
I.
Der Kläger begehrt von dem Beklagten Ersatz materiellen und immateriellen Schadens nach einer augenärztlichen Behandlung.
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