Auf die Beschwerde des Klägers wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 24.10.2018 geändert.
Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 500,00 Euro festgesetzt.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde, über die gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. §
Der nach §
Davon unberührt bleibt die Befugnis des Senats nach §
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