Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Kleinwindkraftanlage.
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