Erlass eines Teilurteils bei ungeklärter Haftung von Bauunternehmer und Architekt
KG, Urteil vom 30.08.2002 - Aktenzeichen 21 U 77/02
DRsp Nr. 2005/7499
Erlass eines Teilurteils bei ungeklärter Haftung von Bauunternehmer und Architekt
Nimmt der Bauherr sowohl den Architekten, als auch den Bauunternehmer sowie dessen Versicherung als Bürgin auf erstes Anfordern auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten in Anspruch, so kommt der Erlass eines teilweise der Klage stattgebenden Teilurteils gegen die Versicherung als Bürgin nicht in Betracht, wenn diese sich wegen der Ansprüche gegen den Bauunternehmer auf die Einrede der Verjährung beruft. Der Erlass eines Teilurteils ist unzulässig, weil sich widersprechende Entscheidungen hinsichtlich der Beurteilung der Verjährungsfrage in der Berufungsinstanz nicht auszuschließen sind.