Die Erinnerung des Antragstellers gegen die Kostenrechnung vom 1. Februar 2016 (Kassenzeichen: 1180 0344 6909) wird zurückgewiesen.
Der Beschluss ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
1. Der mit Schriftsatz vom 2. Februar 2016 und 10. März 2015 beantragte "Erlass der geforderten Kosten" ist als Erinnerung gegen den Kostenansatz (§
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|